Zuverlässig. Kompetent. Regional verbunden.

Ihre Steuerberater aus dem Ammerland

Steuerberatung

Nachhaltig.
bei Existenzgründungen, Unternehmenskäufen und -umstrukturierungen.

Steuererklärung

Mandantenorientiert.
für Unternehmen, Gesellschafter und Privatpersonen.

Steuerplanung

Vorausschauend.
Wir unterstützen Sie bei Planungen und Entscheidungen.

Jahresabschluss

Umfassend.
Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens.

Erfahren Sie mehr über unsere
mandantenorientierten Leistungen

Mit über 40 Jahren Erfahrung gehört Hortig & Partner zum Ammerland wie der Löffeltrunk.​

Seit Anfang der 80er Jahre zählt Hortig & Partner zu den modernen Dienstleistern auf dem Gebiet der Steuerberatung mit Standort im Herzen des Ammerlands.

Als zuverlässiger Partner des Mittelstands, aber auch für Privatpersonen haben wir das Angebot unserer Beratungsleistungen dabei stets konsequent ausgebaut. Wir betreuen seit Jahren kompetent Unternehmen aller Rechtsformen aus der Region vom Einzelunternehmen über den Freiberufler bis hin zu Personen- und Kapitalgesellschaften.

Daneben engagieren wir uns für Mandanten, die zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.

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Lesen Sie die aktuellen Steuer- & Kanzlei-News

27.03.2024 Anspruchsvorrang des am Monatsanfang Kindergeldberechtigten
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 18.01.2024 - III R 5/23 entschieden hat, bestimmt sich die Frage, welcher von mehreren in demselben Monat kindergeldberechtigten Personen der vorrangige Anspruch zusteht, danach, wer zu Beginn des fraglichen Monats die Voraussetzungen einer...
25.03.2024 Vermietung an Angehörige: Das ist zu beachten
Können Eltern von ihrem Kind Miete verlangen? Der Nachwuchs findet am Studienort keine Wohnung zur Miete? Klasse, wenn die Eltern das nötige Kleingeld haben, um dort Wohneigentum zu erwerben. Aber anstatt dem Kind das Appartement kostenlos zu überlassen, könnten die Eltern eine Miete verlangen,...
22.03.2024 Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher
Hat ein Unternehmer in einer Rechnung einen höheren Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen, als er eigentlich schuldet, schuldet er auch den Mehrbetrag (§ 14c Abs. 1 UStG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 13.12.2018 - Az. V R 4/18) galt dies auch bei einer...
20.03.2024 Fachkräfteeinwanderungsgesetz Stufe 2 - Erleichterungen für die Anstellung ausländischer Beschäftigter
Am 1. März ist die zweite Stufe des neuen "Fachkräfteeinwanderungsgesetzes" in Kraft getreten. Berufserfahrene ausländische Fachkräfte können zukünftig einfacher eine Arbeit aufnehmen. Weiterer Bestandteil ist die sog. kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung, die das...

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