Nachhaltig.
bei Existenzgründungen, Unternehmenskäufen und -umstrukturierungen.
Mandantenorientiert.
für Unternehmen, Gesellschafter und Privatpersonen.
Vorausschauend.
Wir unterstützen Sie bei Planungen und Entscheidungen.
Umfassend.
Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens.
Seit Anfang der 80er Jahre zählt Hortig & Partner zu den modernen Dienstleistern auf dem Gebiet der Steuerberatung mit Standort im Herzen des Ammerlands.
Als zuverlässiger Partner des Mittelstands, aber auch für Privatpersonen haben wir das Angebot unserer Beratungsleistungen dabei stets konsequent ausgebaut. Wir betreuen seit Jahren kompetent Unternehmen aller Rechtsformen aus der Region vom Einzelunternehmen über den Freiberufler bis hin zu Personen- und Kapitalgesellschaften.
Daneben engagieren wir uns für Mandanten, die zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.
23.04.2024 Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß |
Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23.01.2024 - IX R 36/21 entschieden. Der BFH sieht in der Übermittlung von Informationen zu ausländischen... |
19.04.2024 Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13.12.2023 - VI R 30/21 entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro fällt. Ist der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, dann darf... |
18.04.2024 Mitgliedsbeiträge für XING und LinkedIn sind steuerlich absetzbar |
Knapp die Hälfte aller Beschäftigten ist in Deutschland laut der aktuellen Gallup-Studie im Job unzufrieden und auf der Suche nach etwas Passenderem. Wer vielfältig sucht und sich engagiert, hat bessere Chancen auf seinen Traumjob. Für die Jobsuche können nicht nur Online-Jobportale mit... |
15.04.2024 Verliebt, verlobt, verheiratet - die erste gemeinsame Steuererklärung |
Frischvermählte sollten ihre erste gemeinsame Steuererklärung nicht auf die lange Bank schieben. Ihnen kann eine beträchtliche Steuerersparnis winken. Denn mit der sogenannten Zusammenveranlagung kommt bei ihnen der günstige Splittingtarif wie bei allen anderen Ehen und eingetragenen... |
Auf dem Winkel 40
26160 Bad Zwischenahn
Montag – Donnerstag:
9:00-12:30 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Freitags:
9:00-12:30 Uhr