Nachhaltig.
bei Existenzgründungen, Unternehmenskäufen und -umstrukturierungen.
Mandantenorientiert.
für Unternehmen, Gesellschafter und Privatpersonen.
Vorausschauend.
Wir unterstützen Sie bei Planungen und Entscheidungen.
Umfassend.
Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens.
Seit Anfang der 80er Jahre zählt Hortig & Partner zu den modernen Dienstleistern auf dem Gebiet der Steuerberatung mit Standort im Herzen des Ammerlands.
Als zuverlässiger Partner des Mittelstands, aber auch für Privatpersonen haben wir das Angebot unserer Beratungsleistungen dabei stets konsequent ausgebaut. Wir betreuen seit Jahren kompetent Unternehmen aller Rechtsformen aus der Region vom Einzelunternehmen über den Freiberufler bis hin zu Personen- und Kapitalgesellschaften.
Daneben engagieren wir uns für Mandanten, die zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.
28.03.2023 BFH konkretisiert Rechtsprechung zu steuerschädlichen Vorbehalten in Bezug auf eine Pensionszusage |
Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Das hat der BFH mit Urteil vom 06.12.2022 IV R... |
24.03.2023 Bund der Steuerzahler für Senkung der Grunderwerbsteuersätze |
Wie sinnvoll und dringend eine Senkung der Grunderwerbsteuer wäre, belegt eine aktuelle Studie des Instituts für Weltwirtschaft Kiel. Demnach zahlen sich niedrige Grunderwerbsteuern für die Bundesländer letztlich aus. Denn: Bayern und Sachsen haben ihre Steuersätze im Gegensatz zu allen... |
23.03.2023 Steuerfreie Handy-Nutzung |
Die Erstattung von Telefonokosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu... |
21.03.2023 Rentenbeginn bei aufgeschobener Altersrente |
Grundsätzlich ist die gesetzliche Altersrente ebenso wie die Rente aus berufsständischen Versorgungswerken einkommensteuerlich als Leibrente in der Einkunftsart "Sonstige Einkünfte" nach § 22 EStG in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes zu versteuern. Die Höhe des steuerpflichtigen... |
Auf dem Winkel 40
26160 Bad Zwischenahn
Montag – Donnerstag:
9:00-12:30 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Freitags:
9:00-12:30 Uhr